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private Rentenversicherung

private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine gute Möglichkeit, Kapital anzusparen und für die finanzielle Absicherung im Alter gedacht. Für die private Rentenversicherung gilt generell: Je früher mit der Vorsorge begonnen wird, desto mehr kann auch mit geringen monatlichen Beiträgen erreicht werden. Was im Gegenzug bedeutet, dass bei späterer Vorsorge höhere monatliche Beiträge gezahlt werden müssen.

Staatlich geförderte Altersvorsorge

Wer sich für eine private Rentenversicherung interessiert, findet diese in privaten Altersvorsorgen, die staatlich gefördert werden: Die Riester - oder Rürup-Rente bieten hierbei gute Angebote. Diese Modelle eignen sich ideal als Zusatzversicherung zu den Leistungen der GVR (gesetzliche Rentenversicherung). Besonderer Anreiz ist, dass es seit 2009 beim Aufbauen einer privaten Zusatzrente noch mehr staatliche Unterstützung gibt.

Rürup Rente

Bei der Rürup-Rente, der so genannten Basis-Versicherung, der Anteil des Beitrags, der steuerlich absetzbar ist, auf 68 Prozent erhöht. Im Jahr 2008 waren es noch 66 Prozent. Rürup-Renten-Sparer können die private Rentenversicherung bis zu 13 600 Euro Höchstbetrag als Sonderausgabe beim Finanzamt absetzen. Verheiratete Paare können sogar den doppelten Betrag geltend machen.

Riester Rente

Die Beiträge für die Riester-Rente können ebenso in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Je nach Gegebenheit bietet der Staat Förderquoten bis zu 85 Prozent. Geringverdiener profitieren hierbei von der Grundzulage je Versicherungsnehmer sowie den Kinderzulagen. Bei besser verdienenden Menschen übertrifft die steuerliche Ersparnis den Zulagenbetrag. Der Sonderausgabenabzug bietet hier eine weitere Entlastung.

Private Rente durch eine Kapitallebensversicherung

Eine weitere Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung ist die Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung, wobei nach Erreichen des vertraglich vereinbarten Alters das Kapital, das angespart wurde, als Einmalzahlung an den Versicherten überwiesen wird. In der Regel kann sich dieser bis zu 3 Monate vor dem Fälligkeitstermin der Versicherung entweder für die einmalige Kapitalabfindung oder eine lebenslange Rente entscheiden. Die unterschiedlichen Varianten der Kapitalbildung machen die Versicherungsnehmer flexibel. Wie die Untersuchungen bereits berechnet haben, rechnet sich die monatliche Rente jedoch meist erst, wenn der Versicherungsnehmer ein Mindestalter von 90 Jahren erreicht.

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