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Riester Rente

Riester Rente

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Die Förderung erfolgt dabei durch Zulagen vom Staat und durch die mögliche Geltendmachung der Beitragszahlungen als Sonderausgaben bei der jährlichen Steuererklärung.

Besonderheiten der Riesterrente

Neben der Fördermöglichkeiten weist die Riesterrente noch weitere, besondere Eigenschaften auf. So müssen die Versicherungsgeber bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers garantieren können. Des Weiteren erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer. Die monatliche Rente kann dabei nur gleich bleiben oder steigen. Eine Senkung der Renten ist grundsätzlich nicht möglich. Bereits bei Abschluss des Riestervertrages wird eine Garantiezeit vereinbart, in welcher die Rentenzahlung mindestens erfolgen muss. Sollte der Versicherungsnehmer bereits vor Ende dieser vereinbarten Garantiezeit sterben, so hat der Hinterbliebene Ehepartner einen Anspruch auf die Weiterzahlung der monatlichen Renten bis zum Ende der Garantiezeit. Weiterhin sehr interessant scheint die Möglichkeit, das angesparte Kapital zur Anschaffung oder Erstellung von Wohnungen oder Häusern für den Eigengebrauch zu nutzen. Hierfür erhält der Versicherungsnehmer eine Kapitalauszahlung in Höhe von 75% oder 100%. Vor allem in Anbetracht der Arbeitslosenquoten und der stets drohenden Arbeitslosigkeit weckt die Riesterrente das Interesse der Verbraucher. Denn im Gegensatz zu anderen Vorsorgeversicherungen dürfen die eingezahlten Beiträge bei der Beantragung von Sozialleistungen nicht als Vermögen angerechnet werden. Ebenfalls sehr sinnvoll ist die Regelung der Pfändungsfreiheit. Während der Ansparphase darf das Riesterguthaben nämlich nicht gepfändet werden. Sobald dieses jedoch in Form von monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt wird, ist eine Pfändung möglich.

Nicht jeder Versicherungsnehmer erhält eine staatliche Förderung bei Abschluss einer Riesterrente

Zwar besteht für jeden die Möglichkeit eine Riesterrente abzuschließen, doch erhält nicht jeder die staatliche Förderung für diese. Um die attraktiven Zuschüsse zu erhalten müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Als wichtigstes Merkmal gilt, dass der Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein muss. Es muss sich also um einen in der gesetzlichen Rentenversicherung geführten Arbeitnehmer oder Selbstständigen handeln. Selbstständige die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind erhalten in der Regel keine Förderung zur Riesterrente. Obwohl auch Beamte, Richter und Soldaten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, erhalten diese dennoch eine Förderung zum Riestervertrag. Grund dafür ist die Gewährung einer beamtenrechtlichen oder beamtenähnlichen Vorsorge. Dienstunfähige oder vollständig Erwerbsgeminderte erhalten ebenfalls eine finanzielle Unterstützung, gleichermaßen auch Personen die sich Elternzeit befinden.

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