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Rürup Rente

Die Basisrente nach dem Rürup Renten Modell

Die Rüruprente, häufig auch als Basisrente bezeichnet, wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Bei der Rüruprente handelt es sich um eine Rentenform, die staatlich gefördert wird und bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird. In Hinblick auf die Leistungskriterien und die steuerliche Behandlung entspricht die Basisrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Der wesentliche Unterschied bei der Rürup-Förderung im Vergleich zu der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass die Versicherungsbeiträge am Kapitalmarkt investiert werden. Dies erfolgt durch Ansparung und Verzinsung des eingezahlten Kapitals sowie auch durch andere Anlageformen. Über das auf diese Weise entstehende Deckungskapital werden die Leistungen der Basisrente finanziert.

Bei der gesetzlichen Versicherung erfolgt die Rentenzahlung über ein Umlageverfahren, bei dem die unmittelbar eingezahlten Versicherungsbeiträge direkt in Form der Rentenzahlung an die Empfänger von Rentenleistungen weiter gegeben werden. Viele Fachleute sehen in der kapitalfinanzierten Basisrente nach dem Rürup-Model auf längere Sicht die weitaus sichere Variante der Altersvorsorge. Die langfristige Tragfähigkeit der umlagefinanzierten Deckung bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird von ihnen aufgrund von Faktoren wie steigenden Kosten im Gesundheitswesen, den demographischen Verschiebungen, der Gefahr eines Anstiegs der Arbeitlosenquote sowie den wirtschafltichen Problemlagen zahlreicher Industrienationen, in Frage gestellt.

Die Rüruprente bietet Selbständigen viele Vorteile

Die Rüruprente erfreut sich seit ihrer Einführung im Jahr 2005 einer stetig wachsenden Beliebtheit. Der Vorteil für Sie als Versicherungsnehmer liegt bei der Rüruprente darin, dass Sie steuerliche Vorzüge erhalten. Vor allem als Selbständiger, Freiberufler oder Angestellter, dürfte sich das Rürupmodell aufgrund der verhältnismäßig hohen Steuerbelastung bei Ihrer Beschäftigungsart für Sie rentieren. Wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, ist das Modell der Rüruprente für Sie sogar die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für Ihr Alter vorzusorgen, da Sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Riesterrente oder eine betriebliche Altersvorsorge haben.
Sie haben bei der Rüruprente außerdem eine Garantie auf eine lebenslange Rente, beginnend ab dem 60. Lebensjahr. Als Single können Sie dabei Beiträge im Wert von 20.000 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Wenn Sie verheiratet sind, verdoppelt sich der Betrag den Sie und Ihr Ehepartner jedes Jahr steuerlich absetzen können auf 40.000 Euro. Daneben haben Sie bei der Rürupförderung immer die Möglichkeit, flexible Zuzahlungen vorzunehmen, um so Ihren Rentenertrag zu erhöhen.

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