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Rentenversicherung Umlageverfahren

Rentenversicherung Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung wird einerseits aus den Beiträgen, die bei den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern aufgebracht werden und andererseits von den Bundeszuschüssen aus dem Staatshaushalt. finanziert.

Das Umlageverfahren

Finanzielle Grundlage des Rentenversicherungsssystems sind das Umlageverfahren und der Generationenvertrag. Im Rentenversicherung Umlageverfahren werden die aktuell von den Versicherten und Arbeitgebern eingezahlten Beiträge sofort wieder an die Rentner ausgezahlt. Die Beiträge werden also umgelegt und nicht etwa für den jeweiligen Rentenversicherungspflichtigen in eine Rücklage eingestellt, sondern sogleich wieder für die anfallenden Rentenzahlungen ausgegeben. Der Hintergrund für dieses Umlageverfahren ist wiederum der Generationenvertrag.

Der Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist nirgendwo schriftlich niedergelegt. Er gilt als unausgesprochener Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeanspruchenden Generation. Er beinhaltet die Verpflichtung der jeweils erwerbstätigen Generation, die Rentenansprüche der vorhergehenden, älteren Generation durch ihre Beitragszahlungen sicher zu stellen, so dass sie davon ausgehen darf, dass die ihr nachfolgende Generation genau die gleiche Verpflichtung übernehmen werde. Sofern die Beiträge der arbeitenden Generation und die Bundeszuschüsse nicht ausreichen sollten, um die aktuellen Rentenzahlungsverpflichtungen der Rentenversicherung abzudecken, muss der Bund aus dem Bundeshaushalt weitere Mittel bereit stellen. Im Jahre 2006 betrugen die Gesamtausgaben der Rentenversicherung 236 Millionen Euro. Sie wurden zu 75 % aus Beiträgen und zu 25 % aus den Zuschüssen des Bundes finanziert. Durch das rentenversicherung umlageverfahren sind die jungen und die älteren Generationen miteinander verbunden und übernehmen gegenseitig Verantwortung.

Die demografische Entwicklung für gesetzlich Rentenversicherte

Bislang hat sich der Generationenvertrag bewährt. Problematisch erweist sich schwierige demografische Entwicklung. Seit den 70er Jahren ist die Geburtenhäufigkeit so sehr gesunken, dass ein Geburtsjahrgang weniger Mädchen auf die Welt bringt, als es notwendig wäre, um die Bevölkerungszahl konstant zu halten. Diese sogenannte Nettoproduktionsrate, die zur Erhaltung der aktuellen Bevölkerungszahl notwendig wäre, müsste bei einem Wert von eins liegen. Tatsächlich lag sie im Jahr 2006 bei 0.640.

Zusätzlich wird der Generationenvertrag durch die steigende Lebenserwartung der Menschen belastet. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, dass sich diese Entwicklung in der einen und in der anderen Richtung so fortsetzen wird. Es muss daher die zentrale Aufgabe der Rentenpolitik sein, diese Verschiebung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenempfängern zu Lasten der Beitragszahler ausgewogen zu verteilen. Es gilt, das Rentenversicherungssystem auch für die künftigen Generationen zu sichern. Gleichzeitig muss im Interesse der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Deutschland ein zu starker Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge vermieden werden. Die Politik hat auf diese Entwicklungen mit mehreren Rentenreformen reagiert und bleibt stetig gefordert, den Spagat zwischen einer angemessenen und erfüllbaren Beitragszahlung und einer angemessenen und zumutbaren Rentenzahlung zu bewerkstelligen.

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