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Ausbildung sowie Ausbildungsförderung

Grundsätzlich wird die Ausbildung in Deutschland mittels Bafög oder Mietzuschuss gefördert. Auch gibt es die Telefongebührenermäßigung, die Sozialhilfe, das Kindergeld und natürlich die Möglichkeit eines Nebenjobes. Fangen wir mit dem Bafög an. Augesprochen bedeutet dieser Begriff Berufs- Ausbildungs- Förderung. Es kann, je nach Art des Verdienstes der Eltern, von 212,00 Euro bis 512,00 Euro betragen. Schülerinnen und Schüler müssen kein Bafög zurückzahlen. Dies ist ein großes Vorurteil und ein weit verbreiteter Irrtum. Nur Studenten müssen dies nach ihrer Ausbildung in Raten abbezahlen. Also grundsätzlich gilt, wenn man seine Ausbildung schulisch absolviert, wie beispielsweise den Erzieher bekommt man das Bafög ohne Rückzahlungsaufforderung.

Anträge hierzu gibt es bei der Kreisverwaltung.

Wenn Sie den Antrag für Bafög ausfüllen, müssen Sie folgendes beachten, ansonsten wird er Antrag nicht bearbeitet:

  • Anträge vollstädnig ausfüllen
  • nicht vergessen zu unterschreiben
  • den vollen Verdienst angeben
  • Antrag rechtzeitig abgeben, ebenso wie die Folgeanträge.

Anträge können auch unter der nachfolgenden Adresse heruntergeladen werden: www.das-neue-bafoeg.de

Bafög ist in den meisten Fällen abhängig vom Einkommen der Eltern. Erhalten die Eltern viel Geld von ihrem Arbeitgebern, fällt das Bafög eher mäßig aus. Dies gilt nicht, wenn man verheiratet ist oder ein Kind erwartet.

Weiter geht es mit dem Telefongeld auch Telefonermäßigung genannt. In den T-Punkt Läden kann man dazu den Antrag erhalten oder unter der Nummer 0800-3301000.

Das Wohngeld gibt es nur in Ausnahmefällen. Wenn beispielsweise der Heimatort zu weit von der Ausbildungsstelle entfernt ist und der Auszubildende gezwungen ist dorthin zu ziehen und dort zu wohnen.

Die Sozialhilfe kann man als Auszubildender auch nur in Ausnahemfällen beantragen und wird nur als Darlehen vergeben.

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt, insofern Eure Eltern dies nicht schon beziehen.

Auszubildene dürfen außerdem einen Nebenjob bis zu 400 Euro ausführen. Dies muss noch nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Ebenfalls gibt es noch eine Rundfunk- und Fernsehgebührbefreiung. Diese wird bei der GEZ beantragt.

Den Bildungskredit, also das Bafög für Studierende gibt es erst ab 18 Jahren . In den meisten Fällen wir dann ein Betrag von 300 Euro über 2 Jahre ausgezahlt. Infos dazu kann man unter der Adresse beziehungsweise dem Link www. bildungskredit.de einsehen.

 

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