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Wohn Riester

Wohnriester - die neue Eigenheimrente als Ersatz für die Eigenheimzulage

Über viele Jahre war die Eigenheimzulage das Förderinstrument für diejenigen, die sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen wollten. Sie lief jedoch Ende 2005 ersatzlos aus. Erst ab dem 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Schaffung von Eigenheim wieder unterstützt, allerdings nicht durch ein eigenes Förderinstrument. Stattdessen wurde die Förderung unmittelbar an die Altersvorsorge gekoppelt. Basis war die anlässlich der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffene Riesterrente, die um Wohnriester erweitert wurde, auch bekannt als Eigenheimrente.
Anspruch auf Wohnriester haben alle in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldeten und steuerpflichtigen Personen. Das sind unter anderem alle in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherten. Förderberechtigt sind auch Beamte und Empfänger von Amtsbezügen sowie Arbeitssuchende, die wegen mangelnder Bedürftigkeit keine Leistungen beziehen und Erziehende in der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeit.

Was wird mit Wohnriester gefördert?

Mit Wohnriester gefördert wird die Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer Genossenschaft, die in das Genossenschaftsregister eingetragen sein muss, sowie das dem Eigentum ähnliche oder lebenslange Dauerwohnrecht. Die Förderung ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass das Objekt vom Förderberechtigten selbst genutzt wird, seine Hauptwohnung oder zumindest sein Lebensmittelpunkt ist und auf bundesdeutschem Gebiet liegt. Deshalb sind Ferien- oder auch Wochenendwohnungen von der Förderung ausgeschlossen. Der Vorteil von Wohnriester besteht in seinem größeren Gestaltungsspielraum für den Sparer, der nicht zwingend einen Sparplan abschließen muss, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Wohnriester ist ebenso wie die Riesterrente insbesondere für kinderreiche Familien und auch für Geringverdiener interessant.

Wohnriester zur Altersvorsorge

Und so funktioniert Wohnriester: Das steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital, das in der Immobilie gebunden ist, wird auf einem speziellen Wohnförderkonto verwaltet. Die dort ausgewiesenen Beträge erhöhen sich jährlich um 2 Prozent. Gleichzeitig sind sie die Grundlage für die spätere Besteuerung, auch nachgelagerte Besteuerung genannt. Bezugsgöße für die spätere Besteuerung ist die tatsächlich vom Berechtigten bezogene Förderung. Hinsichtlich der Besteuerung hat der Förderberechtigte ein Wahlrecht zwischen einer nachgelagerten Besteuerung innerhalb eines Zeitraums von 17 bis 25 Jahren oder einer einmaligen Besteuerung von 70 Prozent des steuerlich geförderten Kapitals mit Beginn des Rentenalters.

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