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Rentenversicherung Höchstbeitrag

Rentenversicherung Höchstbeitrag

Der Rentenversicherung Höchstbetrag wird auf Grundlage des für alle gültigen Beitragssatzes und des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens berechnet. Dabei gilt für das Bruttoeinkommen eine Beitragsbemessungsgrenze bis zu der höchstens Beiträge berechnet werden. Einkommensanteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden nicht zur Beitragsberechnung herangezogen. Der Rentenversicherung Höchstbetrag ergibt sich also aus der Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich dabei an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Unterschiedliche Beitragsbemesssungsgrenzen der Versicherer

Im Jahr 2011 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 19,9 %. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung liegt bei 26,4 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 5.500 Euro für Westdeutschland und bei 4.800 Euro für Ostdeutschland. So ergibt sich ein Rentenversicherung Höchstbetrag von 1094,5 Euro für die alten Bundesländer und 955,2 Euro für die neuen Bundesländer. In der knappschaftlichen Versicherung gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen. Hier werden 6.750 Euro für die alten Bundesländer und 5.900 Euro für die neuen Bundesländer angesetzt. Daraus ergeben sich Höchstbeiträge von 1.782 Euro für die westlichen und 1.557,6 Euro für die östlichen Bundesländer. In der Regel muss bei der knappschaftlichen Rentenversicherung der Arbeitgeber den Mehranteil tragen.

Bei Arbeitnehmern wird der Rentenversicherungs Höchstbeitrag anteilig vom Arbeitgeber übernommen. Für Selbständige gilt derselbe Höchstbetrag, allerdings müssen Selbständige die Beiträge zur Rentenversicherung komplett allein zahlen. Liegt man mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, so fällt auch nur der jeweilige Höchstbeitrag an. Beachtet werden muss allerdings, dass diese Einkommensanteile somit auch nicht zur Rente beitragen. Für freiberuflich tätige Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge. Der Rentenversicherung Höchstbetrag wird also je nach Art der Rentenversicherung und dem Wohnort des Versicherungspflichtigen berechnet.

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