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Rentenversicherung Träger

Träger der Rentenversicherung

Rentenversicherung Träger waren bis 2005: Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (abgekürzt: BfA), die Landesversicherungsanstalt für die Arbeiter (abgekürzt: LVA), die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse und für diejenigen, die im Bergbau tätig waren, die Bundesknappschaft (abgekürzt: BKN).
Ab 2005 ist die Organisation der Rentenversicherungsträger anders geregelt worden: Laut § 125 des SGB VI werden Angestellte und Arbeiter vom selben Rentenversicherungsträger betreut. Diese Rolle hat seither nun der Rentenversicherung Träger namens Deutsche Rentenversicherung Bund (oder auch entsprechend bezeichnet als Deutsche Rentenversicherung, gefolgt vom Namen des entsprechenden Bundeslandes).

Knappschaft-Bahn-See

Ein anderer Rentenversicherung Träger ist seither ebenso: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See existiert ein solcher mit besonderen Zuständigen (niedergelegt in den folgenden Paragraphen des SGB VI: nämlich § 129ff).

Kasse für die freien Berufe

Ebenfalls als Rentenversicherungsträger fungiert die Kasse für die freien Berufe. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "berufsständische Versorgung". Die Angehörigen von kammerfähigen freien Berufen sind hier aus einer gesetzlichen Pflicht heraus Mitglied. Beispiele sind Ingenieure, Psychologische Psychotherapeuten, Zahnärzte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Tierärzte, Steuerbevollmächtigte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Architekten, Apotheker, Ärzte u. a.).

Versorgungswerk

Das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags in NRW stellt eine Besonderheit dar: Dieses ist als eigener Rentenversicherung Träger notwendig, weil es kein Kammerberuf ist, den Abgeordnete ausüben. Die im berufsständischen Sinne bedeutsame Versorgung wird durch Versorgungseinrichtungen erbracht, die auf der Grundlage des Landesrechts errichtet wurden (dies sind Anstalten des öffentlichen Rechts, die in rechtlicher Selbständigkeit agieren - es kann sich hier auch um bestimmtes Sondervermögen bei den jeweiligen Berufskammern handeln). Versorgung, die berufsständisch erfolgt, wird von den entsprechenden Berufsmitgliedern in Selbstverwaltung organisiert und bietet eine umfassende Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Altersversorgung.

Die Leistungen dieser Versorgungswerke sind generell abhängig von Beiträgen. Es sind dies kapitalbildende Verfahren, die hierzu genutzt werden. Diese sind darauf zugeschnitten, wie die spezifischen Anforderungen des einzelnen Versorgungswerks den Mitgliedern am ehesten entgegen kommen. Für diese berufsständischen Vereinigungen stehen keinerlei Zuschüsse seitens des Staates zur Verfügung, werden jedoch durch Instanzen der Kontrolle durch die jeweiligen Bundesländer regelmäßig geprüft. Zuerst hatten sich (mit Beginn im Jahre 1923) die Ärzte und Apotheker (Allgemein-, Zahn- und Tierärzte) hierzu in Bayern zusammengeschlossen.

Weitere Rentenversicherungsträger

Weitere Rentenversicherung Träger sind diejenigen für die Landwirtschaft, nämlich die Landwirtschaftliche Alterskasse (Alterssicherung für die Landwirte) und weiterhin auch die Künstlersozialkasse für die künstlerisch Tätigen.

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